Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma. iMK-Tec – Inh. Peter Keite

1 Allgemeines

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichungen sind nur verbindlich, sofern sie mit der Fa. iMK-Tec für den jeweiligen Vertragsfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
1.3 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebote / Rücktritt

2.1 Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote der Fa. iMK-Tec, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preisen und Fristen freibleibend und nicht bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart haben die Angebote der Fa. iMK-Tec eine Gültigkeit von 4 Wochen.
2.3 Grundlage für das Angebot zur Erstellung einer Konstruktion bzw. für eine Dienstleistung sind die vom Vertragspartner überlassenen Zeichnungen, Konstruktionsvorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und Pflichtenhefte.
2.4 Vom Vertragspartner veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigten die Fa. iMK-Tec zu angemessenen Preiserhöhungen und Terminverschiebungen.
2.5 Tritt der Vertragspartner von seinem Auftrag zurück, hat er alle der Fa. iMK-Tec bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu tragen.
2.6 Erfolgt der Rücktritt ohne berechtigten Grund, kann die Fa. iMK-Tec unbeschadet der Möglichkeit, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen, 10% des Auftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.

3 Lieferfristen

3.1 Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung sämtlicher Details betreffend der Auftragsdurchführung sowie ggf. des Pflichtenheftes und Eingang der Auftragsbestätigung des Kunden bei der Fa. iMK-Tec.
3.2 Die Angabe eines Liefertermins erfolgt unverbindlich, solange dieser nicht ausdrücklich schriftlich mit der Fa. iMK-Tec vereinbart worden ist.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Konstruktion von erheblichem Einfluss sind. Beginn und Ende dieser Umstände müssen dem Vertragspartner durch die Fa. iMK-Tec umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

4 Mitwirkung

4.1 Der Vertragspartner der Fa. iMK-Tec gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen so schnell wie möglich herbeiführen. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.2 Der Vertragspartner der Fa. iMK-Tec trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge von ihm zu vertretender verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. Die Fa. iMK-Tec ist auch bei vereinbarten Fest- oder Höchstpreisen berechtigt einen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

5 Gewährleistung

5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet die Konstruktion nach Lieferung durch die Fa. iMK-Tec zu untersuchen und sich hierbei zeigende Mängel unverzüglich anzuzeigen.
5.2 Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlug die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Wandlung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
5.3 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt der Anspruch auf Schadenersatz unberührt.

6 Haftung

6.1 Die Fa. iMK-Tec haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, in Höhe der durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckten Summen.
6.2 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, haftet die Fa. iMK-Tec nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
6.3 Für Schäden die ausnahmsweise nicht versicherbar sind, haftet die Fa. iMK-Tec in Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in der die Pflichtverletzung fällt.
6.4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
6.5 Im Falle seiner Inanspruchnahme kann die Fa. iMK-Tec verlangen, dass ihr die Beseitigung des Schadens übertragen wird.
6.6 Die Fa. iMK-Tec haftet nicht für solche Schäden, die durch eigenmächtige Veränderungen des Kunden an der Konstruktion verursacht wurden.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleibt die Konstruktion im Eigentum der Fa. iMK-Tec.

8 Urheberrecht

8.1 Urheberrechte an der Konstruktion werden nicht übertragen.
8.2 Der Vertragspartner hat nicht das Recht, die Konstruktion für ein anderes als das jeweilige Projekt zu nutzen, es sei denn, dies ist wurde ausdrücklich vereinbart.
8.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt anhand einer durch die Fa. iMK-Tec gefertigten Entwurfsplanung die weitere Konstruktion ohne deren Mitwirkung durchzuführen.
8.4 Wesentliche Änderungen der Konstruktion sind ohne Mitwirkung von Fa. iMK-Tec unzulässig, es sei denn, die Mitwirkung wäre für den Vertragspartner unzumutbar.
8.5 Der Vertragspartner ist zur Veröffentlichung der von Fa. iMK-Tec bearbeiteten Konstruktion nur unter dessen Namensangabe berechtigt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

9 Zahlungsbedingungen

9.1 Die Abrechnung von Projekten, die von ihrem Volumen her, 160 Stunden oder eine Dauer von 30 Tagen überschreiten, erfolgt monatlich.
9.2 Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt.
9.3 Der Vertragspartner der Fa. iMK-Tec ist zur unverzüglichen Abnahme der Leistung verpflichtet. Kommt der Vertragspartner seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt.
9.4 Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele, ist die Fa. iMK-Tec berechtigt die Arbeit am jeweiligen Projekt einzustellen.
9.5 Beanstandungen der Rechnungen von Fa. iMK-Tec sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet der Fa. iMK-Tec mitzuteilen.

10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Eslohe. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Vertragspartner der Fa. iMK-Tec seinen Firmensitz im Ausland hat.

11 Sonstiges

11.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.